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Alpaka-Faser

IMG_3783.JPG HerdentiereVorschaubilderRheinfähre FahrradkolonneHerdentiereVorschaubilderRheinfähre FahrradkolonneHerdentiereVorschaubilderRheinfähre Fahrradkolonne

Alpakas müssen entsprechend Art. 31 Abs. 3 der Nutz- und Haustier-Verordnung in ihrem Haarwachstum und -zustand geschoren werden, damit ihr Fell nicht verfilzt und es unter den Haaren nicht zu Hitzestau kommt. Die Tiere werden in der Regel einmal jährlich geschoren.