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IMG_3783.JPG HerdentiereVorschaubilderRheinfähre FahrradkolonneHerdentiereVorschaubilderRheinfähre FahrradkolonneHerdentiereVorschaubilderRheinfähre Fahrradkolonne

Alpakas müssen entsprechend Art. 31 Abs. 3 der Nutz- und Haustier-Verordnung in ihrem Haarwachstum und -zustand geschoren werden, damit ihr Fell nicht verfilzt und es unter den Haaren nicht zu Hitzestau kommt. Die Tiere werden in der Regel einmal jährlich geschoren.

Autor
Frank Bick
Veröffentlicht am
Sonntag 24 April 2022
Abmessungen
5616*3744
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416
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