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In Deutschland sind Alpakas seit 1996 als landwirtschaftliche Nutztiere im Sinne des § 51 Bewertungsgesetz anerkannt und damit beispielsweise mit Schafen oder Pferden gleichgesetzt. Sie dürfen daher von Privatpersonen ohne weitere Genehmigung gehalten werden. Voraussetzung ist eine artgerechte Haltung nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes.