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Wolle

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In Deutschland sind Alpakas seit 1996 als landwirtschaftliche Nutztiere im Sinne des § 51 Bewertungsgesetz anerkannt und damit beispielsweise mit Schafen oder Pferden gleichgesetzt. Sie dürfen daher von Privatpersonen ohne weitere Genehmigung gehalten werden. Voraussetzung ist eine artgerechte Haltung nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes.

Autor
Frank Bick
Veröffentlicht am
Dienstag 26 April 2022
Abmessungen
5616*3744
Besuche
601
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