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In Deutschland sind Alpakas seit 1996 als landwirtschaftliche Nutztiere im Sinne des § 51 Bewertungsgesetz anerkannt und damit beispielsweise mit Schafen oder Pferden gleichgesetzt. Sie dürfen daher von Privatpersonen ohne weitere Genehmigung gehalten werden. Voraussetzung ist eine artgerechte Haltung nach Maßgabe des Tierschutzgesetzes.
- Autor
- Frank Bick
- Erstellt am
- Dienstag 26 April 2022
- Veröffentlicht am
- Dienstag 26 April 2022
- Abmessungen
- 5616*3744
- Schlagworte
- Domestiziert, Familie: Kamele (Camelidae), Wolle
- Alben
- Besuche
- 601
- Bewertung
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