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Da in Schlafmohnsamen geringe Mengen an Opiaten enthalten sind, wurde der Verzehr von mohnsamenhaltigen Nahrungsmitteln in deutschen Gefängnissen untersagt, da dieser bei Urinproben auf Opiate zu positiven Resultaten führen kann und nicht unterschieden werden kann, ob die Alkaloide durch Rauschgiftkonsum oder den Verzehr der genannten Nahrungsmittel aufgenommen wurden.

Autor
Frank Bick
Veröffentlicht am
Sonntag 23 Oktober 2011
Abmessungen
3648*2736
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2261
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